Allgemeine Geschäftsbedingungen
von wepodit™

1. Geltungsbereich und Begriffe 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) sind auf alle Rechtsgeschäfte über die Erbringung von Leistungen zwischen der wepodit GmbH (im Folgenden „WEPODIT“) und dem Empfänger der Leistung, insbesondere über die von WEPODIT produzierten (Corporate) Podcasts und über die von WEPODIT erbrachten Medialeistungen, anzuwenden, sofern die Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart haben. 

1.2 Kunde im Sinne der gegenständlichen AGB ist der Anfrager, Besteller, Empfänger oder Auftraggeber der Leistung. Die Rechtsform des Kunden (zB.: Privatperson, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft, öffentliche Institutionen/Betriebe, Kammern, Behörden, etc.) ist nicht maßgeblich. 

In Abhängigkeit des konkreten Auftragsverhältnisses ist der Kunde von WEPODIT einer der beiden folgenden Kundengruppen zugeordnet: 

a) Beauftragt der Kunde WEPODIT mit der Produktion von Podcasts, die der internen/externen Unternehmenskommunikation dienen, so erbringt WEPODIT die Podcasts-Leistungen gegen Entgelt (sogenannte „Corporate Podcasts“). 

b) Produzieren Kunden mit Unterstützung von WEPODIT eigene Podcastshows (sogenannte „Content Creators“), werden die von WEPODIT erbrachten Leistungen (z.B.: das zur Aufnahme der Podcastshows erforderliche Equipment wird zur Verfügung gestellt; WEPODIT schneidet die Podcastshows zusammen, etc.) nicht unmittelbar vergütet. WEPODIT hat allerdings auf Basis einer gesonderten Vereinbarung Anspruch auf ein angemessenes Entgelt im Zusammenhang mit jenen Einnahmen, die durch die Platzierung von Werbungen im Rahmen der veröffentlichen Podcastshows lukriert werden. 

Unter der Leistung werden das Rechtsgeschäft über die Leistung, aber auch der Vertrag über sonstige (Neben-) Leistungen, einschließlich der Beratungsleistungen, verstanden, ebenso die Erfüllung der Rechtsgeschäfte. Partei sind der Kunde und WEPODIT sowie beide gemeinsam. 

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Formblätter des Kunden werden in keinem Fall anerkannt oder Vertragsbestandteil, und zwar unabhängig davon, ob WEPODIT sie kannte oder nicht, ob WEPODIT ihrer Geltung widersprochen hat oder nicht und unabhängig davon, ob sie im Widerspruch zu den AGB stehen oder nicht. 

1.4 Der Kunde unterwirft sich jedenfalls mit der Annahme des Angebots der Geltung der AGB. Steht WEPODIT mit dem Kunden in längerer Geschäftsverbindung, so gelten die AGB für jede einzelne Leistung auch dann, wenn auf ihre Geltung nicht gesondert hingewiesen wurde. 

 

2. Kostenvoranschläge, Bestellungen und Angebote 

2.1 Sofern nicht Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde, sind Kostenvoranschläge von WEPODIT nicht verbindlich, auch ihre Richtigkeit wird nicht gewährleistet. 

2.2 Vorschläge des Kunden zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes stellen ein ihn bindendes Angebot dar, wenn sie die Leistung bestimmt genug beschreiben. Der Kunde ist an ein derartiges Angebot mindestens 14 Tage, nachdem es WEPODIT zugegangen ist, gebunden. 

2.3 Mitteilungen von WEPODIT– auch auf Anfragen des Kunden – sind freibleibend, und zwar auch dann, wenn darin Preise, Termine und sonstige Informationen mitgeteilt werden; sonstige Auskünfte von WEPODIT sind ebenso ohne Gewähr, wie öffentliche Äußerungen von WEPODIT. 

 

3. Zustandekommen eines Rechtsgeschäftes (Vertrages), Auflösung durch WEPODIT 

3.1 Das Rechtsgeschäft kommt wirksam zustande, sobald dem Kunden auf seine Bestellung (Punkt 2.2) die Zustimmung von WEPODIT (Annahme/Auftrags-bestätigung) zugeht oder der Kunde das Angebot von WEPODIT annimmt. Das Rechtsgeschäft kommt auch dann wirksam zustande, wenn bei Unterbleiben einer Annahme/Auftragsbestätigung, sei es vom Kunden, sei es von WEPODIT, WEPODIT mit der Ausführung der Leistung beginnt. 

3.2 Erstellt der Kunde nach dem Zustandekommen des Rechtsgeschäftes weitere Urkunden, die dieses Zustandekommen bewirken oder bestätigen (dokumentieren) sollen, so sind diese auch dann ohne rechtliche Wirkung, wenn ihnen WEPODIT weder widerspricht noch sie zurückweist. 

3.3 Weicht die Annahme/Auftragsbestätigung von WEPODIT von der Bestellung des Kunden ab, so gilt diese Abweichung als genehmigt, wenn der Kunde ihr nicht innerhalb von 3 Tagen nach ihrem Empfang, spätestens aber bei Ausführung der Leistung, widerspricht. 

3.4 WEPODIT behält sich das einseitige Recht vor, die mit dem Kunden abgeschlossenen Dauerschuldverhältnisse, das sind im Sinne dieser AGB Verträge mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monate, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsletzten ordentlich aufzulösen. Diesfalls hat WEPODIT Anspruch auf ein angemessenes Entgelt für die bis zum Zugang der Vertragsauflösung erbrachten Leistungen. Bei einer Pauschalentgeltvereinbarung ist eine angemessene Aliquotierung vorzunehmen. Hat der Kunde das vereinbarte Entgelt bereits bezahlt, ist die Differenz zwischen dem gezahlten Gesamtpreis und dem Anspruch auf angemessenes Entgelt von WEPODIT dem Kunden binnen 14 Tagen nach Wirksamwerden der Vertragsauflösung zurückzuerstatten. Dem Kunden steht kein ordentliches Kündigungsrecht zu. Der Ersatz von allfälligen Schäden aufgrund der ordentlichen Aufkündigung des Vertragsverhältnisses durch WEPODIT ist ausgeschlossen. 

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen 

4.1 Alle Preise sind auf den Zeitpunkt des Zustandekommens des Rechtsgeschäftes abgestellt (Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung seitens WEPODIT oder – bei deren Unterbleiben – Beginn der Ausführung der Leistung). Es gelten die in der Annahme/Auftragsbestätigung genannten Preise und Zahlungsbedingungen bzw. bei Content Creatoren [vgl. Punkt 1.2 b)] die Aufteilung der Werbeeinnahmen gemäß den diesbezüglichen gesonderten Vereinbarungen oder – bei deren Unterbleiben – die angemessenen Preise für die von WEPODIT erbrachten Leistungen. 

4.2 Jene Leistungen, die nicht in der Annahme/Auftragsbestätigung genannt sind, sind im Preis nicht enthalten. Diese gelten als Zusatzleistungen, die nach tatsächlichem Sach- und Zeitaufwand angemessen verrechnet werden. 

4.3 Soweit bei Zustandekommen des Rechtsgeschäftes nicht anders vorgesehen, verstehen sich alle Preise zuzüglich Umsatzsteuer und anfallender Barauslagen. 

4.4 Ist die Leistung mehr als zwei Monate nach Zustandekommen des Rechtsgeschäftes zu erbringen oder findet die Leistungserbringung aus Gründen, die WEPODIT nicht zu vertreten hat (also insbesondere aus den in Punkt 7. genannten Gründen) später als zwei Monate nach dem Zustandekommen des Rechtsgeschäftes statt, so kann WEPODIT den zu diesem Zeitpunkt angemessenen Preis anstelle des ursprünglich bestimmten Preises begehren.

4.5 Der Preis ist mit Zustandekommen des Rechtsgeschäfts und Zugang der Rechnung beim Kunden abzugsfrei und unter Berücksichtigung einer 14-tägigen Zahlungsfrist zur Zahlung fällig. 

4.6 Skonti und jegliche Rabattierungen stehen dem Kunden nur dann zu, wenn diese ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. 

4.7 Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur an die in der Rechnung bezeichnete(n) Zahlstelle(n) erfolgen. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden ist erst dann erfüllt, wenn WEPODIT über die Bankgutschriften unbeschränkt verfügen kann. 

4.8 Besteht eine Mehrzahl fälliger Forderungen, so werden Zahlungen des Kunden jeweils auf die älteste Forderung angerechnet. Bezogen auf die einzelnen Forderungen werden zuerst die mit der Betreibung der Forderung verbundenen Kosten, dann die Zinsen und zuletzt das Kapital getilgt. Eine von den beiden vorangehenden Sätzen abweichende Widmung der Zahlung durch den Kunden ist unwirksam. 

4.9 Der Kunde ist ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von WEPODIT nicht berechtigt, seine Zahlungsverpflichtung durch Aufrechnung mit anderen Forderungen zu tilgen oder die Zahlung, aus welchen Gründen auch immer, insbesondere mit der Behauptung, es lägen Mängel und Schäden vor, zurückzuhalten. Das Aufrechnungsverbot gilt nicht für den Fall der Zahlungsunfähigkeit von WEPODIT oder für Gegenforderungen, die gerichtlich festgestellt oder die von WEPODIT anerkannt worden sind. 

4.10 Für den Fall des Zahlungsverzuges sind Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu bezahlen. Außer den Zinsen kann WEPODIT auch den Ersatz anderer durch den Verzug entstehenden Schäden und Aufwendungen, insbesondere aber die Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher und gerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen geltend machen, soweit diese vom Kunden verschuldet sind und in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen. WEPODIT ist berechtigt, für den Fall des Zahlungsverzuges neben den Verzugszinsen die Auflösung des Vertrages ganz oder in Teilen zu begehren. 

 

5. Leistungserbringung 

5.1 Erfüllungsort ist – sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde – der Sitz von WEPODIT. 

5.2 Befindet sich der Kunde im Annahmeverzug, so wird die erbrachte Leistung auf Kosten und Gefahr des Kunden bei WEPODIT gelagert/gespeichert. Eine Haftung für die Verschlechterung oder den Untergang der Leistung trifft WEPODIT nur im Fall des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Unberührt bleiben die Rechte von WEPODIT nach den §§ 373 ff UGB.

5.3 Die von WEPODIT angegebenen Termine sind – es sei denn, etwas anderes wurde ausdrücklich beim Zustandekommen des Rechtsgeschäftes festgehalten – nicht bindend. Ebenso handelt es sich bei Terminen um Circaangaben. Der Lauf von Lieferfristen beginnt nicht vor dem Datum des Zustandekommens des Rechtsgeschäftes und Einlangen des Preises (Punkt 4.7). Sie verlängert sich um jenen Zeitraum, der danach bis zur Klarstellung von Einzelheiten notwendig ist. Für die Einhaltung der Leistungsfrist ist die Anzeige der Fertigstellung an den Kunden maßgeblich.

5.4 In Gang gesetzte Leistungsfristen nach Punkt 5.3 werden durch die nachfolgend angeführten Umstände unterbrochen und setzen sich erst nach Wegfall des Unterbrechungsgrundes fort: Verletzung der Mitwirkungspflicht des Kunden oder sonstige Vertragsverletzungen des Kunden aus diesem oder einem anderen Rechtsgeschäft, technische Gebrechen am für die Leistungserbringung erforderlichen Equipment und alle Fälle höherer Gewalt, wie insbesondere auch sämtliche COVID-19 bedingten Verzögerungen. 

5.5 Dauert einer der in Punkt 5.4 vorgesehenen Unterbrechungsgründe länger als drei Monate, so sind sowohl WEPODIT als auch der Kunde berechtigt, durch einseitige schriftliche Erklärung den Vertrag aufzulösen. Dieses Recht verliert der Kunde, (a) wenn er die Unterbrechung zu vertreten hat oder (b) wenn WEPODIT den Kunden vom Wegfall des Hindernisses verständigt und die Leistung innerhalb angemessener Frist angekündigt hat. 

5.6 WEPODIT ist, sofern nichts Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart wurde, die Leistungserbringung in Teilen gestattet. Der Rücktritt vom Vertrag oder eine sonstige Auflösung des Vertrages, aus welchen Gründen auch immer, hebt nicht den Vertrag über die bereits ausgeführten Teilleistungen auf; es sei denn, der Grund für den Rücktritt vom Vertrag oder die Auflösung des Vertrages erfasst auch die bereits ausgeführten Teilleistungen. 

5.7 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Beschädigung geht mit der Meldung der Fertigstellung auf den Kunden über. 

5.8 WEPODIT befindet sich in Verzug, wenn bei ausdrücklich als fix vereinbarten Leistungsfristen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt oder innerhalb der vereinbarten Frist geliefert wird. Ist nur ein Circatermin bzw. eine Circafrist vereinbart oder gelten sie als vereinbart, so befindet sich WEPODIT erst in Verzug, wenn die Leistung nicht innerhalb weiterer vier Wochen nach dem angegebenen Circatermin oder der angegebenen Circafrist erfolgt.

5.9 Befindet sich WEPODIT in Verzug, so ist der Kunde zur Auflösung des Vertrages nach Setzung einer angemessenen, mindestens aber 30-tägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Diese Frist beginnt erst mit Eingang der schriftlichen Erklärung des Kunden zu laufen, wonach er nach Ablauf der von ihm in seinem Schreiben gesetzten Nachfrist vom Vertrag zurücktritt, wenn bis dahin die Leistung nicht erfolgt ist. Trifft WEPODIT am Verzug ein Verschulden, so kann der Kunde unter den in Punkt 9. beschriebenen Voraussetzungen Schadenersatz begehren.

5.10 Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen vertragswidriger Leistungserbringung oder der Umstand, dass der Kunde nicht in der Lage war, die Leistung zu prüfen, berechtigen ihn nicht, die Entgegennahme zu verweigern oder zu verschieben.

5.11 Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung bei der Entgegennahme zu prüfen. Der Kunde verliert das Recht, sich auf eine Vertragswidrigkeit der Leistung zu berufen, wenn er diese unverzügliche Prüfung unterlässt oder wenn er eine Vertragswidrigkeit nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem er sie bei ordnungsgemäßer Prüfung hätte erkennen können, unter genauer Angabe der Vertragswidrigkeit schriftlich gerügt hat. 

 

6. Versendung 

6.1 Auch wenn WEPODIT vertraglich die (elektronische) Versendung der Leistung, wie insbesondere die elektronischen Podcast-Dateien, übernimmt, bleibt Erfüllungsort der Sitz von WEPODIT.

6.2 Bei der (elektronischen) Versendung durch WEPODIT trägt der Kunde allfällige Versendungskosten (Kosten einer Cloud, etc.). 

 

7. Höhere Gewalt und sonstige Lieferbehinderungen 

7.1 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen WEPODIT die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, COVID-19 bedingte Umstände und sonstige Umstände gleich, die WEPODIT die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen; WEPODIT treffen in diesen Fällen keine Verzugsfolgen.

7.2 Die Partei, die sich bei Beginn der in Punkt 7.1 genannten Hindernisse bereits in Verzug befindet, kann sich auf die hemmende Wirkung dieser Hindernisse nicht berufen. 

 

8. Vertragsgemäßheit der Leistungserbringung 

8.1 WEPODIT leistet Gewähr, dass die Leistungserbringung der in der An- nahme/Auftragsbestätigung von WEPODIT festgelegten Qualität entspricht. Fehlt eine Festlegung in der Annahme/Auftragsbestätigung oder erfolgt die Leistungserbringung ohne Annahme/Auftragsbestätigung von WEPODIT, so leistet WEPODIT Gewähr, dass die Leistungserbringung eine Qualität oder Leistung aufweist, die bei Leistungen der gleichen Art üblich ist und die vom Kunden vernünftigerweise auch erwartet werden kann. Beschreibungen in der Werbung oder in sonstigen an einen unbestimmten Personenkreis gerichteten öffentlichen Äußerungen stellen keine Beschreibung der Qualität der Leistung dar.

8.2 Für die Bestimmung der Vertragsgemäßheit kommt es auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe der Fertigstellung an; das gilt auch dann, wenn die Versendung durch WEPODIT erfolgt. Behauptet der Kunde die Vertragswidrigkeit, so obliegt ihm der Beweis, dass die Leistungserbringung zu diesem Zeitpunkt vertragswidrig war.

8.3 Ist die Vertragswidrigkeit der Leistungserbringung bewiesen, so ist WEPODIT berechtigt, innerhalb angemessener Frist die Vertragswidrigkeit durch Ersatzleistung (Austausch) oder durch Behebung des Mangels an der Leistung zu beseitigen. WEPODIT ist zu mehreren Verbesserungsversuchen berechtigt.

8.4 Hat WEPODIT die Vertragswidrigkeit verschuldet, so kann der Kunde Schadenersatz nur in Form der Verbesserung oder des Austausches verlangen. Ist eine derartige Verbesserung oder der Austausch unmöglich oder für WEPODIT mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so kann der Kunde Schadenersatz in Geld nur fordern, wenn WEPODIT selbst Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Auch ein Ersatz des Mangelfolge-schadens ist nur unter dieser Einschränkung zulässig.

Der Anspruch auf Beseitigung der Vertragswidrigkeit und auf Schadenersatz erlöschen (a) bei nicht ordnungsgemäßer oder nicht rechtzeitiger An- zeige der Vertragswidrigkeit (Punkt 5.11) oder (b) mit der Be- oder Verarbeitung der Leistung, ohne dass WEPODIT Gelegenheit zur Prüfung des Mangels gegeben wurde oder (c) mit Ablauf von 6 Monaten nach dem Tag der Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers, sofern nicht bis dahin der Anspruch auf Behebung der Vertragswidrigkeit gerichtlich geltend gemacht wurde.

8.5 Werden Leistungen nach den Anweisungen des Kunden erbracht, so gewährleistet WEPODIT lediglich die Herstellung nach den erteilten Anweisungen. Eine Gewährleistung für die tatsächliche Verwendbarkeit, für eine Reichweite und für eine Conversion Rate ist ausgeschlossen. WEPODIT ist zu einer Überprüfung der Anweisung nicht verpflichtet. WEPODIT haftet für die Verletzung der Warnpflicht nur dann, wenn WEPODIT die Untauglichkeit der Anweisung kannte. 

8.6 Die Tatsache der Vertragswidrigkeit von Teilleistungen berechtigt den Kunden nicht, davon nicht betroffene oder zukünftige Teilleistungen oder Leistungen aus anderen Verträgen abzulehnen. 

 

9. Haftung und Schadenersatz 

9.1 WEPODIT ist wegen einer Verletzung der vertraglich übernommenen oder einer nach dem Gesetz bestehenden Verpflichtung nur dann zum Schadenersatz verpflichtet, wenn sie Vorsatz oder grobes Verschulden trifft. Der Beweis dafür obliegt dem Kunden. 

9.2 Regressansprüche des Kunden oder der nachfolgenden Abnehmer, die Ersatz geleistet haben, werden hiermit vertraglich ausgeschlossen, es sei denn der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre von WEPODIT verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. Der Kunde verpflichtet sich, diesen Haftungsausschluss auch auf seine „Abnehmer“ zu überbinden. 

9.3 Der zwischen den Parteien abgeschlossene Vertrag enthält keine Schutz- pflichten zu Gunsten Dritter. Dies gilt auch dann, wenn vorherzusehen ist, dass ein Dritter Empfänger der Leistungserbringung ist oder dass Dritte mit der Leistungserbringung in Berührung kommen. 

9.4 Alle Ansprüche auf Schadenersatz einschließlich der Ansprüche aus Mangelfolgeschäden sind – soweit dies gesetzlich zulässig ist – auf jenen Schaden, den WEPODIT vorausgesehen oder als mögliche Folge hat voraussehen können, höchstens aber mit dem einfachen Leistungswert beschränkt. 

9.5 Ausgeschlossen werden Ansprüche auf Ersatz des entgangenen Gewinns sowie Ansprüche auf Ersatz des Schadens wegen Nichterreichens einer Reichweite oder einer Conversion Rate. Ferner ausgeschlossen sind jegliche Ansprüche, die auf Fehler Dritter beruhen.

 

 

10. Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte, Wettbewerbsverbot 

10.1 Alle Leistungen bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung im Eigentum von WEPODIT, und zwar auch dann, wenn WEPODIT vor Einlangen des Preises mit der Leistungserbringung begonnen hat. Darüber hinaus behält sich WEPODIT bis zur Bezahlung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung das Eigentum an seinen Leistungen (auch wenn diese konkreten Leistungen bezahlt wurden) vor; zu den Ansprüchen von WEPODIT gehören auch alle Nebenforderungen, wie Zinsen, Kosten und Aufwandsersatzansprüche. Werden die Forderungen aus der Leistungserbringung in eine laufende Rechnung gestellt, so sichert das vorbehaltene Eigentum den jeweils aushaftenden höchsten Saldo. 

10.2 Der Kunde räumt WEPODIT an den bei WEPODIT in Auftrag gegebenen Leistungen, insbesondere an den von WEPODIT im Rahmen des Vertrages produzierten Podcasts, ein zeitlich unbeschränktes und unwiderrufliches Recht zur Nutzung, Verwertung und Veröffentlichung ein.

Handelt es sich bei den beauftragten Podcast-Leistungen um ein Corporate-Podcast [vgl. Punkt 1.2. a)], kommt nicht nur WEPODIT, sondern auch dem Kunden das unbeschränkte Recht zur Nutzung, Verwertung und Veröffentlichung zu. 

Den Content-Creatoren [vgl. Punkt 1.2. b)] kommt hingegen kein Recht zur Nutzung, Verwertung und Veröffentlichung der eigenen Podcast-Shows zu. Vielmehr ist WEPODIT zudem berechtigt, nach freiem Ermessen Werbezeit an Dritte zu verkaufen. 

10.3 Der Kunde im Sinne des Punktes 1.2. b) („Content-Creator“) verpflichtet sich mit der Beauftragung von WEPODIT für die Dauer der Vertragslaufzeit mit WEPODIT und 12 Monate darüber hinaus ohne deren ausdrückliche schriftliche Zustimmung keine andere Podcast Agentur, weder unmittelbar noch mittelbar, mit ähnlichen Leistungen, wie insbesondere der Produktion von Podcasts, zu beauftragen. Das Wettbewerbsverbot gilt auch für natürliche oder juristische Personen, die am Kunden unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind. Den Content-Creatoren ist es ferner nicht gestattet, für die Dauer von sechs Monaten nach Vertragsbeendigung eigenständig einen Podcast zu veröffentlichen, dessen Thema/Konzept/Inhalt mit den gemeinsam mit WEPODIT produzierten Podcasts in Verbindung gebracht werden kann. 

 

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht 

11.1 Alle Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten, die aus oder im Zusammenhang mit einem Rechtsgeschäft entstehen, dem die AGB zu Grunde liegen, einschließlich eines Streits über sein Zustandekommen oder seine Gültigkeit unterliegen ausschließlich der Gerichtsbarkeit des sachlich zuständigen ordentlichen Gerichtes jenes Ortes, an dem WEPODIT ihren Sitz hat. Unabhängig davon ist allerdings WEPODIT berechtigt, nach ihrer Wahl den Kunden vor dem nach seinem Sitz oder seiner Niederlassung sachlich zuständigen ordentlichen Gericht zu klagen.

11.2 Der auf Grundlage dieser AGB abgeschlossene Vertrag unterliegt dem materiellen österreichischen Sachrecht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. 

 

12. Geheimhaltung 

12.1 Die Parteien verpflichten sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihnen durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. 

12.2 Das geistige Eigentum sowie alle sonstigen Rechte an den von WEPODIT, ihren Mitarbeitern und/oder hinzugezogenen Dritten geschaffenen Werken oder sonstigen Arbeitsergebnissen, in Projekte eingebrachtes Know-how und Unterlagen, wie z.B. Programme, Konzepte, Analysen, Pläne, Angebote, Leistungsbeschreibungen, Kostenvoranschläge, Berechnungen, Datenträger, Dokumentationen etc. (zusammengefasst auch als Ergebnisse bezeichnet) verbleiben exklusiv bei WEPODIT. Dem Kunden stehen auf Grund seiner etwaigen Mitwirkung keine Rechte an den Ergebnissen zu. Sie können von WEPODIT jederzeit zurückgefordert werden. Bei Nichtzustandekommen des Geschäfts sind sämtliche Ergebnisse jedenfalls unverzüglich ohne Aufforderung zurückzustellen. 

 

13. Verschiedenes 

13.1 Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam oder gesetzwidrig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die Vertragsteile verpflichten sich in diesem Fall, an Stelle der unwirksamen Bestimmungen unverzüg lich eine solche Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen und der wirtschaftlichen Zielsetzung der Vertragsteile am nächsten kommt. 

13.2 Der Kunde verzichtet darauf, den Vertrag sowie die diesem Vertrag zugrundeliegenden AGB wegen Irrtums anzufechten oder aus sonstigen Gründen anzufechten. 

13.3 Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden bedarf zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von WEPODIT. WEPODIT seinerseits ist aber berechtigt, seine Forderungen zu Finanzierungszwecken an Dritte abzutreten. 

13.4 Soweit der auf Grund dieser AGB abgeschlossene Vertrag oder sofern die AGB schriftliche Mitteilungen an die jeweilige andere Partei vorsehen, so gelten diese als bewirkt, wenn sie an die jeweils zuletzt genannte Adresse erfolgt sind. 

13.5 WEPODIT ist berechtigt, jederzeit die Erfüllung seiner eigenen Pflichten aus- zusetzen oder zu hemmen, wenn sich nach einem Vertragsabschluss heraus- stellt, dass der Kunde einen wesentlichen Teil seiner Pflicht nicht erfüllen wird (a) wegen eines schwerwiegenden Mangels seiner Fähigkeit, den Vertrag zu erfüllen oder wegen eines schwerwiegenden Mangels seiner Kredit-würdigkeit oder (b) wegen seines Verhaltens bei der Vorbereitung der Erfüllung oder bei der Erfüllung des Vertrages oder vorangehender Verträge. Die Voraussetzung liegt jedenfalls vor, wenn der Kunde sich in Zahlungsverzug befindet. 

13.6 Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass seine personenbezogenen Daten in Erfüllung des Vertrages von WEPODIT automationsgestützt gespeichert und verarbeitet werden.